Energieausweis.


 

Ich übernehme die Organisation und die Kosten der Erstellung

eines Energieausweises, bei erfolgreichem Verkauf ihrer

Immobilie durch meine Firma. 

 


Wer benötigt einen Energieausweis ?

Den Energieausweis braucht jeder Verkäufer eines Hauses oder einer Wohnung, jeder Vermieter bei Neuvermietung. Eigentümer und Makler bzw. Hausverwalter bei Inserierung des Objektes. Private Gewerbebesitzer und Behörden mit über 500 m² Nutzfläche mit Puplikumsverkehr (Aushangspflicht).

Ausnahmen bestehen in folgenden Fällen:
Bei Baudenkmälern (denkmalgeschützte Objekte).
Bei Objekten mit weniger als 50m² Nutzfläche.
Bei Ferienhäusern (Nutzung weniger als 4 Mon. im Jahr).

 

Einführung des Energieausweises in Deutschland.
Die Energie-Einspar-Verordnung (EnEV) vom 01.10.2007 verpflichtet jeden Europäischen Mitgliedsstaat, den Energiepass = Energieausweis ab 01. 07.2008 stufenweise nach Gebäudeart und Baualter gesetzlich vorzuschreiben.

 

Stichtag 01. 07.2008.                                                                                                                                                       Betroffen waren: alle regelmässig beheizten oder gekühlten Wohngebäuden bzw. Gebäudeteile., die ab 01.07.2008 neu vermietet, verpachtet oder verkauft werden und die bereits vor 1965 fertiggestellt wurden.

Stichtag 30.09.2008.                                                                                                                                                       Wahlfreiheit zwischen bedarfs- und verbrauchsbasiertem Energieausweis endet - Betroffen waren: Wohngebäude mit weniger als 5 Wohnungen, für die ein Bauantrag vor dem 01.11.1977 gestellt wurden, oder Wohngebäude, die beim Bau selbst oder durch spätere Modernisierung nicht das Wärmeschutzniveau der 1. Wärmeschutzverordnung von 1977 erreichen.

Stichtag 01.01.2009.                                                                                                                                                       Betroffen waren: alle Wohngebäude außer Baudenkmäler.

Stichtag 01.07.2008.                                                                                                                                                        Betroffen waren: alle Nichtwohngebäude mit Wahl zw. verbrauchsbasiertem Energieausweis und bedarfsbasiertem E-Ausweis.

Stichtag 01.05.2014.

Betroffen waren: Private u. öffentliche Objekte mit mehr als 500m² Fläche, die dem Publikumsverher offen stehen (Aushangpflicht). Wahlfreiheit zwischen verbrauchsbasiertem Energieausweis und bedarfsbasiertem E-Ausweis.

 

Der Energieausweis wird immer für die Dauer von 10 Jahren ausgestellt.